• Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab Januar 2006



  1. Geltungsbereich
    Für Cocktails-del-Sol gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.
  2. Zustandekommen des Vertrages
    Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Cocktails-del-Sol  kann dieses Angebot innerhalb von 4 Wochen durch Auftragsbestätigung bzw. Abschluss eines Dienstleistungsvertrages annehmen.
  3. Leistungen
    Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Dienstleistungsvertrag bzw. der Auftragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen abändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Cocktails-del-Sol  .
  4. Preise
    Es gelten die Preise des Dienstleistungsvertrages bzw. der Auftragsbestätigung.
  5. Zahlungsbedingungen
    1. Bei Stornierung des Auftrages von bis zu 14 Kalendertagen vor dem vereinbarten Termin sind 25% der vereinbarten Nettoauftrags-summe zur Zahlung fällig. Die gesamte Nettoauftragssumme wird bei Stornierung von bis zu 7 Kalendertagen vor dem vereinbarten Termin zur Zahlung fällig.
    2. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb 10 Kalendertagen nach Erhalt zur Zahlung netto Kasse fällig.
    3. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist Cocktails-del-Sol  berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 8 %, zu fordern.
    4. Der Cocktails-del-Sol  - vertreten durch Gisela Probst- ist dem Auftraggeber zum Schadenersatz wegen einer vertraglichen Verpflichtung nur dann gehalten, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung des Schaden nachgewiesen werden kann.
  6. Auf- und Abbau
    Der Aufbau der Bar erfolgt in Abhängigkeit vom Beginn der Veranstaltung am Vortag oder am ersten Veranstaltungstag. Der Abbau erfolgt sogleich nach Ende der Veranstaltung oder nach Vereinbarung. Die Einzelheiten werden vorher mit dem Veranstalter abgesprochen. Die Bauart der mobilen Tresen läßt den Aufbau nur in normal zugänglichen Gebäuden (ebenerdig, Fahrstuhl) zu. Die Stellfläche der Bar muss zudem überdacht sein.
  7. Technische Voraussetzungen
    In der Nähe der Bar werden ein Stromanschluss, eine Spülgelegenheit (Spülmaschine) sowie Lagermöglichkeiten für Getränke und sonstige Warenvorräte (separater Vorratsraum oder Spülküche) benötigt.
  8. Nebenkosten
    1. Die notwendigen Übernachtungen gehen zu Lasten des Veranstalters und werden - sofern der Veranstalter die Hotelbuchung nicht unmittelbar auf seine Rechnung vorgenommen hat - gesondert in Rechnung gestellt.
    2. Je nach Veranstaltungsbeginn und -ende erfolgt die Anreise am Vortage oder am ersten Veranstaltungstag, die Abreise am letzten Veranstaltungstag oder am Tag danach.
    3. Messeausweise für den Barkeeper und ggf. weiteres Personal sowie Parkausweise werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
  9. Versicherungen
    Die vom Cocktails-del-Sol  in die Veranstaltung eingebrachten Gegenstände, insbesondere die mobile Bar, ggfs. eine Musikanlage etc., werden durch den Auftraggeber gegen alle Gefahren versichert. Die vom Cocktails-del-Sol  gelieferten Waren, Getränke und sonstigen Materialien sind ebenfalls durch den Auftraggeber zu versichern.
  10. Fehlende oder beschädigte Gegenstände
    Fehlende und beschädigte Gegenstände einschließlich Gläser, die nicht durch das Personal des Cocktails-del-Sol  verursacht worden sind, werden dem Auftraggeber zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
  11. Gerichtsstand
    Gerichtsstand ist Berlin.

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